Nebenkostenübersicht und weitere Informationen
Gemäß § 30b Konsumenenschutzgesetz
Kauf-, Miet- und Hypothekardarlehensverträge



Kaufverträge Mietverträge Hypothekardarlehen



  1. Kaufverträge
    1. Grunderwerbssteuer vom Wert der Gegenleistung................................3,5%
      (Ermäßigung oder Befreiung in Sonderfällen möglich)

    2. Grundbucheintragungsgebühr (Eigentumsrecht)........................................1%
    3. Kosten der Vertragserrichtung und grundbücherlichen Durchführung nach
      Tarif des jeweiligen Urkundenerrichters sowie Barauslagen für Beglaubigungen
      und Stempelgebühren
    4. Verfahrenskosten und Verwaltungsabgaben für Grundverkehrsverfahren
      (länderweise unterschiedlich)
    5. Förderungsdarlehen bei Wohnungseigentumsobjekten und Eigenheimen -
      Übernahme durch den Erwerber:
      Neben der laufenden Tilgungsrate außerordentliche Tilgung bis zu 50% des
      aushaftenden Kapitals bzw. Verkürzung  der  Laufzeit möglich. Der Erwerber
      hat keinen Rechtsanspruch auf Übernahme eines Förderungsdarlehens.
    6. Allfällige Anliegerleistungen laut Vorschreibungen der Gemeinde
      (Aufschließungskosten und Kosten der Baureifmachung  des Grundstücks)
      sowie Anschlußgebühren und -kosten (Wasser, Strom, Gas, Telefon etc.)
    7. Vermittlungsprovision (Höchstprovision)

      Bei Kauf, Verkauf oder Tausch von
      • Liegenschaften oder Liegenschaftsanteilen
      • Liegenschaftsanteilen, an denen Wohnungseigentum besteht oder vereinbarungsgemäß begründet wird
      • Unternehmen aller Art
      • Abgeltungen für Superädifikate auf einem Grundstück
      Bei einem Wert von
      • bis € 36336: je 4%
      • von € 36336 bis
        € 48448: € 1453
      • ab € 48449: je 3%
      jeweils zuzüglich 20% USt.



  2. Mietverträge
    1. Vergebührung des Mietvertrages (§33 TP 5 GebG) 1% des auf die Vertragdauer
      entfallenden Bruttomietzinses (inkl. USt), bei unbestimmter Vertragsdauer 1% des
      dreifachen Jahresbruttomietzinses.
      Für den zweiten und jeden weiteren Bogen der  Urkunde feste Gebühr von derzeit
      € 13,-
    2. Vertragserrichtungskosten nach dem Tarif des jeweiligen Urkundenerrichters
    3. Vermittlungsprovision

      Vermittlung durch Immobilienmakler, der nicht gleichzeitig Verwalter des Gebäudes ist, in dem sich der Mietgegenstand befindet. Höchstprovision zuzüglich 20% USt bei Vermietung von Haupt- oder Untermiete an Wohnungen, Einfamilienhäusern und Geschäftsräumen aller Art.

      Vertragsdauer Vermieter Mieter
      unbestimmte Zeit/Frist mehr als 3 Jahre
      3 Bruttomonatsmietzinse
      allenfalls +5% der besonderen Abgeltungen
      3 Bruttomonatsmietzinse
      Frist mindestens 2, höchstens 3 Jahre

      bei Verlängerung auf mehr als 3 Jahre oder unbestimmte Zeit
      3 Bruttomonatsmietzinse
      allenfalls + 5% der besonderen Abgeltungen

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      2 Bruttomonatsmietzinse



      Ergänzung auf 3 Bruttomonatsmietzinse
      Frist weniger als 2 Jahre


      bei Verlängerung auf höchstens 3 Jahre

      bei Verlängerung von mehr als 3 Jahre oder unbestimmte Zeit
      3 Bruttomonatsmietzinse
      allenfalls + 5% der besonderen Abgeltungen

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      1 Bruttomonatsmietzins



      Ergänzung auf 2 Bruttomonatsmietzinse


      Ergänzung auf 3 Bruttomonatsmietzinse

      Untermietverträge über einzelne Wohnräe
      1 Bruttomonatsmietzins
      1 Bruttomonatsmietzins



      Vermittlung durch Immobilienmakler, der gleichzeitig Verwalter des Gebäudes ist, in dem sich der Mietgegenstand befindet. Höchstprovision zuzüglich 20% USt. bei Vermittlung von Haupt- oder Untermiete an Wohnungen, Einfamilienhäusern und Geschäftsräumen aller Art.

      Vertragsdauer Vermieter Mieter
      unbestimmte Zeit/Frist mindestens 2 Jahre
      2 Bruttomonatsmietzinse
      allenfalls +5% der besonderen Abgeltungen
      2 Bruttomonatsmietzinse
      Frist weniger als 2 Jahre


      bei Verlängerung auf mindestens 2 Jahre
      2 Bruttomonatsmietzinse
      allenfalls + 5% der besonderen Abgeltungen

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      1 Bruttomonatsmietzins



      Ergänzung auf 2 Bruttomonatsmietzinse


      Haupt- oder Untermietverträge über Geschäftsräume, Eigentumswohnungen, wenn der
      Auftraggeber nicht Mehrheitseigentümer der Liegenschaft ist, und Untermietverträge
      über einzelne Wohnräume unterliegen derselben Regelung wie die Vermittlung durch
      den Immobilienmakler, der nicht gleichzeitig Verwalter des betreffenden Gebäudes ist.
      Eine Provision für besondere Abgeltungen in der Höhe von bis zu 5% kann zusätzlich
      mit dem Vormieter vereinbart werden.

      Gemäß §24 Makler VO ist für die Berechnung der Provisionsgrundlage die Umsatz-
      steuer nicht in den Bruttomietzins einzurechnen. Die Heizkosten sind ebensowenig
      miteinzurechnen, wenn es sich um die Vermietung von Mietverhältnissen an einer
      Wohnung handelt, bei der nach mietrechtlichen Vorschriften die Höhe des Mietzinses
      nicht frei vereinbart werden darf.


  3. Hypothekardarlehen
    1. Vergebührung des Darlehenvertrages (§33 TP 8 GebG).......0,8%
      bei Kontokorrentkrediten mit einer Laufzeit über 5 Jahre..............1,5%
    2. Grundbuchseintragungsgebühr................................................1,2%
    3. Allgemeine Rangordnung für die Verpfändung...............................0,6%
    4. Kosten der Errichtung der Schuldurkunde nach dem Tarif des jeweiligen
      Urkundenerrichters
    5. Barauslagen für Beglaubigungen und Stempelgebühren laut Tarif
    6. Kosten der allfälligen Schätzung laut Sachverständigentarif
    7. Vermittlungsprovision: darf den Betrag von 2% der Darlehenssumme nicht über-
      steigen, sofern die Vermittlung im Zusammenhang mit einer Vermittlung gemäß
      §15 Abs. 1 IMVO steht.
      Besteht kein solcher Zusammenhang, so darf  die Provision oder sonstige Vergütung
      5% der Darlehenssumme nicht übersteigen.