Nebenkostenübersicht und weitere Informationen
Gemäß § 30b Konsumenenschutzgesetz
Kauf-, Miet- und Hypothekardarlehensverträge
- Kaufverträge
- Grunderwerbssteuer vom Wert der Gegenleistung................................3,5%
(Ermäßigung oder Befreiung in Sonderfällen möglich)
- Grundbucheintragungsgebühr (Eigentumsrecht)........................................1%
- Kosten der Vertragserrichtung und grundbücherlichen Durchführung nach
Tarif des jeweiligen
Urkundenerrichters sowie Barauslagen für Beglaubigungen
und Stempelgebühren
- Verfahrenskosten und Verwaltungsabgaben für Grundverkehrsverfahren
(länderweise unterschiedlich)
- Förderungsdarlehen bei Wohnungseigentumsobjekten und Eigenheimen -
Übernahme durch den Erwerber:
Neben der laufenden Tilgungsrate außerordentliche Tilgung bis zu 50% des
aushaftenden Kapitals bzw.
Verkürzung der Laufzeit möglich. Der Erwerber
hat keinen Rechtsanspruch auf Übernahme
eines Förderungsdarlehens.
- Allfällige Anliegerleistungen laut Vorschreibungen der Gemeinde
(Aufschließungskosten und Kosten
der Baureifmachung des Grundstücks)
sowie Anschlußgebühren und -kosten (Wasser,
Strom, Gas, Telefon etc.)
- Vermittlungsprovision (Höchstprovision)
Bei Kauf, Verkauf oder Tausch von
- Liegenschaften oder Liegenschaftsanteilen
- Liegenschaftsanteilen, an denen Wohnungseigentum besteht oder vereinbarungsgemäß
begründet wird
- Unternehmen aller Art
- Abgeltungen für Superädifikate auf einem Grundstück
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Bei einem Wert von
- bis € 36336: je 4%
- von € 36336 bis
€ 48448: € 1453
- ab € 48449: je 3%
jeweils zuzüglich 20% USt.
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Mietverträge
- Vergebührung des Mietvertrages (§33 TP 5 GebG) 1% des auf die Vertragdauer
entfallenden
Bruttomietzinses (inkl. USt), bei unbestimmter Vertragsdauer 1% des
dreifachen Jahresbruttomietzinses.
Für den zweiten und jeden weiteren Bogen der Urkunde feste Gebühr von derzeit
€ 13,-
- Vertragserrichtungskosten nach dem Tarif des jeweiligen Urkundenerrichters
- Vermittlungsprovision
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Vermittlung durch Immobilienmakler, der nicht gleichzeitig Verwalter des Gebäudes ist, in dem sich
der Mietgegenstand befindet. |
Höchstprovision zuzüglich 20% USt bei Vermietung von Haupt- oder Untermiete an Wohnungen,
Einfamilienhäusern und Geschäftsräumen aller Art.
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Vertragsdauer
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Vermieter
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Mieter
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unbestimmte Zeit/Frist mehr als 3 Jahre
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3 Bruttomonatsmietzinse allenfalls +5% der besonderen Abgeltungen
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3 Bruttomonatsmietzinse
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Frist mindestens 2, höchstens 3 Jahre
bei Verlängerung auf mehr als 3 Jahre oder unbestimmte Zeit
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3 Bruttomonatsmietzinse allenfalls + 5% der besonderen Abgeltungen
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2 Bruttomonatsmietzinse
Ergänzung auf 3 Bruttomonatsmietzinse
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Frist weniger als 2 Jahre
bei Verlängerung auf höchstens 3 Jahre
bei Verlängerung von mehr als 3 Jahre oder unbestimmte Zeit
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3 Bruttomonatsmietzinse allenfalls + 5% der besonderen Abgeltungen
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1 Bruttomonatsmietzins
Ergänzung auf 2 Bruttomonatsmietzinse
Ergänzung auf 3 Bruttomonatsmietzinse
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Untermietverträge über einzelne Wohnräe
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1 Bruttomonatsmietzins
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1 Bruttomonatsmietzins
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Vermittlung durch Immobilienmakler, der gleichzeitig Verwalter des Gebäudes ist, in dem sich
der Mietgegenstand befindet. |
Höchstprovision zuzüglich 20% USt. bei Vermittlung von Haupt- oder Untermiete an Wohnungen,
Einfamilienhäusern und Geschäftsräumen aller Art.
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Vertragsdauer
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Vermieter
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Mieter
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unbestimmte Zeit/Frist mindestens 2 Jahre
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2 Bruttomonatsmietzinse allenfalls +5% der besonderen Abgeltungen
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2 Bruttomonatsmietzinse
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Frist weniger als 2 Jahre
bei Verlängerung auf mindestens 2 Jahre
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2 Bruttomonatsmietzinse allenfalls + 5% der besonderen Abgeltungen
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1 Bruttomonatsmietzins
Ergänzung auf 2 Bruttomonatsmietzinse
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Haupt- oder Untermietverträge über Geschäftsräume, Eigentumswohnungen, wenn der
Auftraggeber nicht Mehrheitseigentümer der Liegenschaft ist, und Untermietverträge
über einzelne Wohnräume unterliegen derselben Regelung wie die Vermittlung durch
den Immobilienmakler, der nicht gleichzeitig Verwalter des betreffenden Gebäudes ist.
Eine Provision für besondere Abgeltungen in der Höhe von bis zu 5% kann zusätzlich
mit dem Vormieter vereinbart werden.
Gemäß §24 Makler VO ist für die Berechnung der Provisionsgrundlage die Umsatz-
steuer nicht in den Bruttomietzins einzurechnen. Die Heizkosten sind ebensowenig
miteinzurechnen, wenn es sich um die Vermietung von Mietverhältnissen an einer
Wohnung handelt, bei der nach mietrechtlichen Vorschriften die Höhe des Mietzinses
nicht frei vereinbart werden darf.
Hypothekardarlehen
- Vergebührung des Darlehenvertrages (§33 TP 8 GebG).......0,8%
bei Kontokorrentkrediten mit einer Laufzeit über 5 Jahre..............1,5%
- Grundbuchseintragungsgebühr................................................1,2%
- Allgemeine Rangordnung für die Verpfändung...............................0,6%
- Kosten der Errichtung der Schuldurkunde nach dem Tarif des jeweiligen
Urkundenerrichters
- Barauslagen für Beglaubigungen und Stempelgebühren laut Tarif
- Kosten der allfälligen Schätzung laut Sachverständigentarif
- Vermittlungsprovision: darf den Betrag von 2% der Darlehenssumme nicht über-
steigen, sofern die Vermittlung im Zusammenhang mit einer Vermittlung gemäß
§15 Abs. 1 IMVO steht.
Besteht kein solcher Zusammenhang, so darf die Provision oder sonstige Vergütung
5% der Darlehenssumme nicht übersteigen.